Wie in fast allen anderen kommunalen Fragen, finden wir die entscheidenden Aussagen zu den Zuständigkeiten der Mitglieder kommunaler Vertretungen in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. [...]
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Wie in fast allen anderen kommunalen Fragen, finden wir die entscheidenden Aussagen zu den Zuständigkeiten der Mitglieder kommunaler Vertretungen in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. [...] Besonders in der Vorbereitungsphase der Kommunalwahlen aber auch im regulären Alltag bekommen die Parteien und (älteren) Wählergemeinschaften zu spüren, dass es immer schwerer wird, Mitbürger für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen oder gar als möglichen Kandidaten zu finden. Da müssen alle aktiven Organisationen dringend gegensteuern… Was Kandidaten wissen sollten
1. Wie kann man kandidieren: allein oder gemeinsam? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder einer Wählergruppe antreten (§ 27 BbgKWahlG). Parteien, Listenvereinigungen und politische Vereinigungen sowie mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen müssen die Kandidaten für ihren jeweiligen Wahlvorschlag durch Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen wählen (vgl. im Einzelnen § 33 BbgKWahlG). Kandidaten einer Wählergruppe, die nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, sind durch eine Versammlung der Anhänger zu bestimmen (vgl. § 33 Abs. 4 BbgKWahlG). |
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