Die Vertretung – Zuständigkeiten
Wie in fast allen anderen kommunalen Fragen, finden wir die entscheidenden Aussagen zu den Zuständigkeiten der Mitglieder kommunaler Vertretungen in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Wie in fast allen anderen kommunalen Fragen, finden wir die entscheidenden Aussagen zu den Zuständigkeiten der Mitglieder kommunaler Vertretungen in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten
Am 28. September 2008 finden im Land Brandenburg die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte sowie den Kreistagen in den Landkreisen statt. Außerdem werden die ehrenamtlichen Bürgermeister, Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt.
Um auch heute noch den Hintergrund zu haben, was die Ursache für das immer wieder zu beobachtende "Ränkespiel" in der Stadtverordnetenversammlung sein könnte, möchte ich an dieser Stelle einmal den Landeswahlleiter des Landes Brandenburg bzw. seine dafür bereitgestellte Website mit den Ergebnissen der Kommunalwahlen im Jahr 2003
Um auch heute noch den Hintergrund zu haben, was die Ursache für das immer wieder zu beobachtende "Ränkespiel" in der Stadtverordnetenversammlung sein könnte, möchte ich an dieser Stelle einmal den Landeswahlleiter des Landes Brandenburg bzw. seine dafür bereitgestellte Website mit den Ergebnissen der Bürgermeisterwahlen im Jahr 2003
Wahlbekanntmachung, Wählerverzeichnisse erstellen, Einreichung der Wahlvorschläge, Zulassung der Wahlvorschläge, Die technische Durchführung der Wahl, Der Wahlvorgang, Die Auszählung, Das Berechnungsverfahren bei Gemeindevertreterwahlen, Das Wahlergebnis verkünden, Erste Sitzung, Die Wahl überprüfen, Die Wahl wiederholen
Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren: allein oder gemeinsam? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder einer Wählergruppe antreten (§ 27 BbgKWahlG). Parteien, Listenvereinigungen und politische Vereinigungen sowie mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen müssen die Kandidaten...
Was Wähler wissen sollten: 1. Wer darf wählen? 2. Wie wird gewählt? 3. Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen 4. Briefwahl/Wahlschein 5. Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und Wahlbezirke