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Informationsveranstaltung zum Thema „Kinderbetreuung in der Stadt Zossen

Versammlung © S.Hofschlaeger / PIXELIO

Versammlung © S.Hofschlaeger / PIXELIO'

Die Fraktionen SPD, DIE LINKE und VUB laden am Dienstag, den 09.03.2010 um 18:30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Kinderbetreuung in der Stadt Zossen“ in das Bürgerhaus Wünsdorf ein.

Nach der Kündigung des Kita-Vertrages durch den Landkreis Teltow-Fläming soll die Veranstaltung dazu beitragen, offene Fragen zu beantworten, Unsicherheiten bei Eltern und Mitarbeiter/innen der Kindertagesstätten zu beseitigen und die aktuelle Situation darzustellen.

Eingeladen sind laut der einladenden drei Fraktionsvorsitzenden der Landrat Peer Giesecke und die Bürgermeisterin Michaela Schreiber.

Der Landkreis hatte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den öffentlich-rechtlichen Vertrages „Zur Durchführung der Aufgaben nach § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz“ zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Zossen zum 31. Januar 2010 gekündigt.

Bild-Quelle: pixelio/ S.Hofschlaeger

19 comments to Informationsveranstaltung zum Thema „Kinderbetreuung in der Stadt Zossen“

  • Detlef Vohsbeck

    Man darf wohl gespannt sein, ob die eingeladenen Personen auch beide der Einladung nachkommen.
    Interessant wäre es allemal, da ja, zumindet meiner Meinung nach, immer noch unterschiedliche Ansichten bezüglich der Konsequenzen der Kündigung bei den beiden Volksvertretern bestehen.
    Ob allerdings Bereitschaft besteht zu einem öffentlichen Austausch, der ja dann auch noch von der politischen Gegenseite veranlasst wurde, bleibt abzuwarten.
    Ich würde es auf jeden Fall begrüssen.

  • Detlef Vohsbeck

    1. öffentliche gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte der Ortsteile Glienick, Horstfelde, Kallinchen, Lindenbrück, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Schünow, Wünsdorf und Zossen
    am 09.03.2010 um 18.00 Uhr
    im Rathaus der Stadt Zossen, Konferenzraum im Erdgeschoss.
    Die Sitzung wird eröffnet durch die Bürgermeisterin.
    Somit können an der Informationsveranstaltung zum Thema “Kinderbetreuung in der Stadt Zossen” wohl leider doch nicht beide “Gäste” teilnehmen.

  • Ein Schelm, wer da Böses denkt..
    Jetzt geht das Hickhack wieder los… Wer hat wann was…?
    Naja, egal. Lassen wir uns trotzdem überraschen.

    Über eine Quellenangabe wäre ich trotzdem sehr verbunden gewesen.

  • Konrad Tschorn

    Was macht eine Verwaltung wenn der eingeladene Hauptverwaltungsbeamte den Termin nicht warnehmen kann? Sie organisiert, dass ein Stellvertreter teilnehmen kann. Im konkreten Fall könnte das der stellv. Bürgermeister (auch ein Jurist) und die zuständige Amtsleiterin sein. Nur teilnehmen, im Interesse der Sache, muss die Verwaltung wollen. Nirgens ist festgelegt, dass nur der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeisterin) solche Termine warnehmen darf.

    Konrad Tschorn

  • Detlef Vohsbeck

    Als Quelle für die obige Information hat mir die Seite der Stadt Zossen gedient. Unter “Termine” stellte ich fest, dass es eine zweite Seite gibt.
    Wenn die Stadt will, kann sie die Seite durchaus auch sinnvoll nutzen ;-) .

  • Naja, jetzt kenne ich die Quelle ja auch. Hatte sie dann oben ja auch direkt verlinkt.
    Aber ich bin halt “von Natur aus” froh, wenn ich eine Quelle direkt präsentiert bekomme und nicht erst anfangen muss, sie zu suchen ;-)

    Sinnvoll? Nun ja… Ok..

  • Aber eins muss ich dann doch mal loswerden, als persönliche Wertung…
    Es ist schon erstaunlich, welches “Ergebnis” hier pauschal erwartet wird..
    Was passiert eigentlich, wenn das eintritt, was hier erwartet wird?
    Werden dann die Veranstalter zur Rechenschaft gezogen und erhalten ein Veranstaltungsverbot in der Stadt Zossen? Wohl eher nicht.

    Denn eins ist Fakt: Wenn der befürchtete – und hier mehrfach vermutete – Fall eintritt, dass eine der beiden Hauptpersonen “ausfällt”, und damit meine ich nicht wegen Krankheit oder Unfall oder so, dann trägt der Veranstalter allein die Verantwortung und muss die vergeblich erschienenen Zuschauer entsprechend entschädigen.

    So läuft es auf jeden Fall im realen Leben, fern ab von SVV, Parteien, Fraktionen, Ortsverbänden, etc.
    Wenn ich sonst eine Podiumsdiskussion veranstalte, muss ich mich direkt nach der Idee zuerst mit den beteiligten Personen, die ich einladen möchte, abstimmen, welcher Termin ihnen noch zur Verfügung steht. Daraufhin wird mit allen Beteiligten die Verabstaltung, der Termin, der Ort und die Beteiligung der Personen schriftlich festgehalten. Erst dann kann ich die Öffentlichkeit/das Publikum einladen und darauf hoffen, dass nichts Unvorhergesehenes geschieht.

    Ebenso, wenn ich eine Veranstaltung mit Gastrednern/Keynote-Speaker plane. Da sichere ich mir auch erst (schriftlich) die Zusage der Personen und kündige sie dann in der Öffentlichkeit an.

    Aber ich bin mit sicher (ohne es zu wissen), dass ich mir unnötig Sorgen mache und die Veranstalter all dies ebenso bedacht haben.

  • Nochmal zur Information!

    Diese Veranstaltung ist als Informationsveranstaltung und nicht als Diskussionsveranstaltung geplant. Hier sollen Eltern und Erzieher informiert werden, welche Veränderungen es für sie zur Folge hat.
    Die Terminisierung ist leider etwas unglücklich gelaufen, aber es war, als die Veranstaltung geplant wurde, nicht bekannt (auch nicht im vorläufigen Sitzungkalender), dass sich am selbigen Tag die Ortsbeiräte treffen. Dies ist leider ein unglücklicher Zustand. Eine weitere Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nicht hinnehmbar, denn viele in der Stadt sind verunsichert.

    Jedoch muss ich Herrn Tschorn recht geben, dass es nicht explizit die BMin sein muss, um den Standpunkt der Stadt darzulegen.

    Ich wäre selber gern bei dieser Veranstaltung, aber vielleicht schaffe ich es wenigstens einen Teil noch wahrnehmen zu können.

  • Diese Veranstaltung ist als Informationsveranstaltung und nicht als Diskussionsveranstaltung geplant.

    Sorry, zählt für mich nicht. Es sind in der Ankündigung zwei Personen benannt, die damit zum zentralen Gegenstand der Veranstaltung werden. Ich als unbeteiligter – und uninformierter – Interessent an der Veranstaltung gehe davon aus, dass man sich vorher der Teilnahme dieser Personen versichert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte man ihre Erwähnung entweder ganz lassen sollen.
    Aber das ist ja nur meine Meinung.

  • Detlef Vohsbeck

    Eine derartige Informationsveranstaltung hätte natürlich auch von seiten der Stadt veranlasst werden können. Insbesondere um den ersten in der MAZ veröffentlichten Artikel, der für sehr viel Verwirrung gesorgt hat, zu erläutern.
    Dies wäre meines Erachtens die Aufgabe einer bürgernahen Verwaltung. Aber statt dessen begibt man sich lieber in Diskussionen, womit wer die Bürger mehr irritiert haben könnte: Der Kreis mit der Kündigung oder die Bürgermeisterin mit der Interpretation. Sicher ein politisch übliches Mittel, nur leider nicht sehr sachdienlich.
    Und als pauschales “Ergebnis” einer Informationsveranstaltung würde ich zu allererst einmal die Vermittlung von Informationen sehen. Dies werden die Veranstalter bestimmt auch dann gewährleisten können, wenn keiner der “Gäste” teilnehmen würde. Sicherlich wäre die Informationslandschaft jedoch um einiges interessanter, wenn die Informationen nicht nur eine “Sichtweise” sondern mehrere darlegen könnten. Und diese Umsetzung erscheint mir eher dann wahrscheinlich, wenn unterschiedliche Ansichten vertreten würden und vermittelt werden könnten.
    Und da gebe ich Martin Recht, auch für mich als unbeteiligter -und uninformierter- Interessent wurden die angekündigten zwei Personen somit zum zentralen Gegenstand der Veranstaltung. Aber ja auch nur meine Meinung.

  • hätte natürlich auch von seiten der Stadt veranlasst werden können

    Das kann man auch halten wie ein Dachdecker. Da der Landkreis den ersten Schritt gegangen ist, hätte man auch von ihm eine rasche Information von Amts wegen – und nicht über politische Gruppen – erwarten können. Wie dem auch sei. Wichtig ist ja gar nicht mal so sehr, WER da informiert, sondern, DASS korrekt, sachlich und allumfassend informiert wird, damit wir Eltern endlich wissen, woran wir sind und an wen wir uns wenden müssen.

    Ich halte es eigentlich auch für falsch, über ungelegte Eier zu sprechen. Schließlich hat die Veranstaltung ja noch nicht einmal begonnen. Wieso also über Personen spekulieren, die vielleicht nicht daran teilnehmen oder vielleicht doch?!? Ich denke, ich warte es ab und hoffe, dass ich mir den Dienstag Abend irgendwie frei schaufeln kann.

  • Detlef Vohsbeck

    Tja, aber Dachdecker bin ich nun mal nicht und daher kann ich auch nicht beurteilen wie ein solcher irgend etwas hält oder nicht ;-) .
    Und gesprochen werden kann über alles und auch jederzeit, ob nun im Vorfeld oder danach. Und auch wenn Sie, lieber Martin, das für “falsch” halten. Das ist nun mal so in einer Demokratie.
    Und das Spekulieren scheint ja irgendwie interessant zu sein wie man der Anzahl der Kommentare hier und da (ohne Quellenangabe) so entnehmen kann.

  • Ich hätte es auch besser gefunden, wenn der Landkreis mit der Kündigung des Vertrages auch einen Flyer verteilt hätte. Aber es ist leider anders gelaufen.
    Aber,es kommt ja auch nicht so oft vor, dass der Landkreis einen Vertrag mit einer Stadt kündigen muss.

  • Also ich sagte ja bereits, dass ich nicht weiter über ungelegte Eier diskutieren wollte und habe deshalb gestern einfach mal bei der Stadtverwaltung bzgl. der Teilnahme der Bürgermeisterin angefragt, bevor ich in Wünsdorf im Schaukasten eine Einladung für kommenden Mittwoch (nächste geplante SVV) entdeckte.

    Und ich bekam auch eine Antwort, die sich auch auf die Einladung bezog. Denn es wurde mir mitgeteilt, dass die Bürgermeisterin den drei einladenden Fraktionen (s.o.) bereits schriftlich mitgeteilt habe, dass sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen werde. Der Grund ist, neben dem bereits vorher geplanten Ortsbeiratstermin (wie oben schon mal erwähnt), sogar relativ einfach: Bereits am nächsten Tag (10. März) will die Verwaltung im Rahmen der nächsten offiziellen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Mandatsträger und die Bürger über den aktuellen Stand der Dinge informieren, und weiteres diskutieren.

    Dies erklärt mir nun endlich auch die Aussage..

    Eine weitere Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nicht hinnehmbar, ..

    ..die ich vorher einfach nicht nachvollziehen konnte.

    Schade, dass sich unsere /em> Stadt- und Kreispolitiker immer wieder am Thema Kinderbetreuung vergreifen, um ihre persönlichen Aversionen gegeneinander und eigenen politischen Ziele auszuspielen. Eigentlich sollten gerade unsere Kinder hierfür tabu sein… Das ist meine Meinung, die anscheinend leider nur wenige teilen.

  • Hallo Martin,

    Zu “Eine weitere Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nicht hinnehmbar, ..”
    möchte ich noch etwas äußern.

    Das Zitat bezog sich nicht auf die SVV am 10.03.. Den Termin habe ich erst heute erfahren!!!

    Es bezog sich auf die Situation der Eltern und Erzieher.

    Gruss Marco Kerbs

  • Thomas Böhm

    Die nächste, turnusmäßig offiziell stattfindende SVV Sitzung ist für den 17.03.2010 terminiert im Bürgerhaus Wünsdorf. Die SVV Sitzung am 10.03.2010 in der Sporthalle Dabendorf ist eine Sondersitzung, die von der Fraktion Plan B beantragt wurde, zum Thema Kitasituation in Zossen. Vielleicht hat ja der Landrat Giesecke Zeit, an dieser Sitzung teilzunehmen und sich zu der Thematik in der Einwohnerfragestunde zu Wort zu melden.

  • Bei der Brisanz des Themas möchte man meinen, dass der Verantaltungsort zu klein gewählt sein könnte… ;-) Weis eigentlich jemand, wer der konkrete Ansprechpartner des Veranstalters dieser Sondersitzung ist?
    Die Stadtverwaltung mach da ein ziemliches Geheimnis draus. Danke für jeden Hinweis.

    Frank Heinrich

  • Ich habe gestern die Information bekommen, dass die Sitzung der SVV am 17.03. auf den 24.03.verschoben worden ist!

  • Konrad Tschorn

    Interessierte Leser dieser Seite möchte ich auf folgende Internetseite hinweisen
    Hier finden Sie eine Information mit rechtlichen Hintergründen zur Kündigung des öffentlich rechtlichen Vertrages zur Kindertagesbetreuung durch den Landkreis, der Reaktion der Bürgermeisterin darauf und der Rechtsauffassung ihres Stellvertreters zur KITA Trägerschaft durch die Stadt Zossen, die von der Vertragskündigung, so auch seine Auffassung, nicht betroffen ist. Dieser Information ist auch zu entnehmen, dass die aufgetretenen Verunsicherungen bei KITA-Leiterinnen, Erzieherinnen und Eltern durch die Fehlinterpretationen der Bürgermeisterin hervorgerufen wurden.

    Konrad Tschorn

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