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Einwohnerantrag zur KiTa bei nächster SVV-Sitzung

Wie die Lokalpresse meldet, soll auf der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Zossen ein Einwohnerantrag zur Abstimmung stehen. Die Bürgerinitiative „Pro Kita Martin-Luther-Straße“ hat anscheinend ausreichend Unterschriften hierfür gesammelt, wie sie der SVV bei ihrer letzten Sitzung mitteilten.


Die Bürgeriniative will erreichen, dass die Stadtverordneten ihren mit deutlicher Mehrheit gefassten Beschluss zum Bau einer 2,3 Millionen Euro teuren Kita am Wünsdorfer Platz rückgängig machen und sich stattdessen für den voraussichtlich mehr als 300 000 Euro teureren Standort Martin-Luther-Straße entscheiden. {Zitat aus diesem Artikel der MAZ}

Im Rahmen der SVV ist anscheinend auch darüber beschlossen worden, die Planungen bzgl. der KiTa „standortoffen bis zum 31. Januar 2010“ weiterzuführen. Für diesen als “Kompromiss” bezeichneten Antrag – die Fraktionen SPD, VUB und LINKE hatten eigentlich beantragt, die Planungen ganz auszusetzen – fand sich eine knappe Mehrheit von 13:12 Stimmen, berichtet die Presse weiter.

8 comments to Einwohnerantrag zur KiTa bei nächster SVV-Sitzung

  • Thomas Böhm

    Jeder, selbst der Uninteressierteste wird den Fehler feststellen, den dieser “Kompromiss beinhaltet. Eigentlich müsste er von der Verwaltung beanstandet werden, aber da bereits am 09.12.09 in der SVV die, wahrscheinlich, endgültige Entscheidung über den Standort fällt kann man dies auch lassen. Schade dass man die Lösung nicht seitenverkehrt hier einstellen kann. “Hiermit beantrage ich für das Bauvorhaben Kita Wünsdorf eine Baugenehmigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen leider noch nicht mitteilen können, wo wir bauen wollen. Sie können aber bereits all die vorhandenen Planungsunterlagen prüfen und der Bauplatz wird dann später nachgereicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Die Stadtverwaltung”
    Und dafür stimmen 13 erwachsene Stadtverordnete, darunter viele, die direkt oder indirekt mit dieser Materie eng vertraut sind, nur mit der Hoffnung, die Verwaltung wird beanstanden und wir stehen wieder als die Guten da. Welch Schwachsinn …..

  • Thomas Böhm

    Es möge sich bitte derjenige melden, der bereits einmal ein Haus gebaut hat und eine Baugenehmigung eingereicht hat, ohne die Adresse anzugeben und wo dann eine positive Entscheidung gefällt wurde, also “standortneutral”

  • Detlef Vohsbeck

    Naja, wenn man das mal mit eingeschaltetem Gehirn betrachten möchte, ist wahrscheinlich der Sinn darin zu sehen, dass man für beide Bauplätze einen Bauantrag stellen soll.
    Wenn ich die Kommunalverfassung lese, verstehe ich diese (mit eingeschaltetem Gehirn) so, dass auf der nächsten SVV nach Einreichung eines Einwohnerantrags über dessen Zulässigkeit entschieden wird. Und erst auf der Sitzung danach wird dann über den eigentlichen Antrag entschieden, wenn er denn die Prüfungen vorab bestanden hat.

  • Detlef Vohsbeck

    Übrigens scheint die Lokalpresse auch nicht optimal informiert zu sein.

    “…und sich stattdessen für den voraussichtlich mehr als 300 000 Euro teureren Standort Martin-Luther-Straße entscheiden.”

    Soweit mir der Text des Einwohnerantrages bekannt ist, lautet der:

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die neue KITA im
    OT Wünsdorf unter Aufhebung aller zuvor über die KiTa gefassten Beschlüsse in der Martin-Luther-
    Straße mit einer Kapazität für 160 Kinder und Vollküche gebaut wird.

    Also ist hierin nicht erwähnt, dass die Einwohner auf einen teureren Bau bestehen.
    Übrigens sind laut Bauplanungsbüro die Kosten für den zweigeschossigen Bau am Wünsdorfer Platz mit EUR 2.3 Mio beziffert und für einen zeigeschossigen Bau an der Martin-Luther-Straße mit EUR 2.5 Mio.
    Entweder werden hier Äpfel mit Birnen verglichen oder es soll bewusst in der Bevölkerung der Eindruck einer finanziell nicht zu bewältigenden Hürde entstehen.
    Einmal ganz abgesehen davon, dass dort wo ein Wille ist auch ein Weg gefunden werden kann.

  • Wenn ich die Kommunalverfassung lese, verstehe ich diese (mit eingeschaltetem Gehirn) so, dass auf der nächsten SVV nach Einreichung eines Einwohnerantrags über dessen Zulässigkeit entschieden wird.

    Auch ich verstehe die Regelung so. Leider war im Presseartikel nicht konkret zu lesen, wie herum nun wann entschieden werden soll. Ich war mir nicht sicher, ob nicht vielleicht schon über die Zulässigkeit befunden wurde.

  • Thomas Böhm

    Wer hier nun mit einem eingeschalteten Gehirn einen Kommentar abgeliefert hat, läßt sich in der Einladung zur SVV am Mittwoch, den 09.12. unter 10.10 und 10.11 schwarz auf weiß nachlesen. Es fällt definitiv die Entscheidung, ob da (M.L.) oder dort (WP) gebaut wird!

  • Wer hier nun mit einem eingeschalteten Gehirn einen Kommentar abgeliefert hat, läßt sich in der Einladung zur SVV am Mittwoch, den 09.12. unter 10.10 und 10.11 schwarz auf weiß nachlesen.

    Zum ersten Teil des Satzes äußere ich mich lieber gar nicht. Aber zum zweiten:
    Wenn ich das richtig sehe, trägt die benannte “Einladung” das Datum vom 02.12.2009 – so den aktuell veröffentlichten Einladung als PDF zu entnehmen – und wurde somit nach der obigen Diskussion (siehe Eintragdatum der Beiträge) veröffentlicht. Ein Hinweis auf die Einladung wäre sicher ein guter Tipp gewesen. Die Kritik an der Fragestellung allerdings ist vollkommen unangebracht.

  • Detlef Vohsbeck

    Lieber Herr Böhm,
    in der Einladung zur SVV am Mittwoch, den 09.12. ist weder unter 10.10 noch unter 10.11 schwarz auf weiß nachlesen wer mit eingeschaltetem Gehirn einen Kommentar geschrieben hat. Diesbezüglich irren Sie.

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